Der folgende Text beschäftigt sich mit den strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft und deren Auswirkungen auf die dörflichen Strukturen vom Beginn dieses Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Der Bezugsraum ist hauptsächlich Nordostdeutschland.
Das wichtigste Ziel der deutschen Landwirtschaft sah man in der Ertragssteigerung. Die bessere Versorgung der Bevölkerung mit agrarischen Erzeugnissen und die Einschränkung von Nahrungsmittelimporten waren dabei die wichtigsten Antriebsmomente. Dies konnte auch damals nur mit umfassenden Investitionen geschehen, welche in den verschiedenen Agrarregionen in unterschiedlichem Umfang erfolgten. Unterentwickelte Regionen (z.B. Ostpreußen) waren besonders auf finanzielle Hilfe angewiesen. So gab es diverse Fördermaßnahmen (z.B. Förderung der landwirtschaftlichen Vereine und der Landkultur; Mittel zur Förderung der Pferde-, Rindvieh-, Schaf- u. Schweinezucht sowie des Molkereiwesens). Der Wandlungsprozeß vom Agrar- zum Industriestaat hatte den Anstieg des Anteils der städtischen Bevölkerung zur Folge. Die Nachfrage an Milch und Milcherzeugnissen erhöhte sich. Der selbständige Zellencharakter der landwirtschaftlichen Betriebe ging verloren und die Verflechtung mit den volkswirtschaftlichen Märkten nahm zu. Der steigende Geldbedarf in der LW machte eine Ausschöpfung aller Einkommensquellen erforderlich. Gemeinsame Interessen entwickelten sich und ließen im Bereich der Milchwirtschaft Genossenschaften entstehen. Außerdem setzte mit dem „Gesetz über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag“ und damit der Bodenschätzung die Vermögensbesteuerung durch das Reich ein; Wohn- und Wirtschaftsgebäude blieben unberücksichtigt.
Bei
den landwirtschaftlichen Betrieben gab es hinsichtlich Größe und regionaler
Verteilung sehr große Unterschiede. Klein- und Kleinstbetriebe dominierten im
Westen/Südwesten Deutschlands; hier führte die traditionelle Realerbteilung über
lange Zeiträume hinweg zur Zersplitterung der Betriebe. Großbetriebliche
Strukturen in Mittel/Ostdeutschland sind über lange Zeiträume entstanden und führten
zu einer gutsherrschaftlichen Struktur. Die Elbe als grobe Trennungslinie
zwischen dem Alt- und Neusiedelland kann man hier auch als Strukturgrenze sehen.
Hinzu kamen die Eigentums- u. Pachtverhältnisse. Trotz der Dominanz von Großbetrieben
in Ostdeutschland war ihr Pachtanteil sehr gering. Der größte Anteil des
Pachtlandes entfiel hier auf die Domänen. Die Domänen hatten im Osten schon
seit einigen Jahrhunderten eine große Bedeutung und waren ursprünglich
Eigentum des Landesherren. Später wurden sie in Staatseigentum überführt. Als
stabile Einnahmequelle für den Fiskus sollten die Domänen darüber hinaus eine
Vorbildfunktion für die Entwicklung der gesamten LW haben. In einigen Teilen
spielten auch die „Majoratsbetriebe“, die von Fideikomissen verwaltet
wurden, eine große Rolle. Sie waren eine besondere Form des gebundenen
Grundbesitzes und wurden als Relikt aus vergangenen Zeiten betrachtet. Sie
hatten einen bestimmten Zweck: Das land.-, u. forstwirtschaftlichen Vermögen
sollte geschlossen erhalten und ungeteilt nach fester Ordnung vererbt werden.
Die ca. 80 Fideikomisse in Ostpreußen besaßen kurz vor deren Auflösung 1919
Betriebe von 1000-5000 ha. Die „adligen Rittergüter“, deren Herkunft auch
weit zurück liegt, waren ebenso regional unterschiedlich verteilt. Sie besaßen
mehrere Privilegien, von denen nur eines bis 1927 erhalten blieb: der eigene
Gutsbezirk. Damit waren aber auch soziale Verpflichtungen gegenüber bedürftigen
und nicht arbeitsfähigen Einwohnern verbunden.
Durch
die Land – Stadt - Flucht nahm die Zahl der Erwerbstätigen im ländlichen
Raum ab. Gleichzeitig wurde durch die Einführung der Hackfrüchte in die
Bodennutzungsfolge in einigen Gebieten ein zusätzlicher Bedarf an Arbeitskräften
nötig. Der Arbeitskräftebedarf im Rübenanbau war 3-4mal so hoch wie bei der
bisherigen Dreifelderwirtschaft mit dominierendem Getreideanbau. Diese nur für
April bis November verfügbaren Arbeitskräfte (als „Sachsengänger“
bezeichnet) kamen meist aus kleinbäuerlichen Betrieben und taten sich zu
Kolonnen zusammen (aus dem Netze-, Warthe- u. Odergebiet, Schlesien, dem
Eichsfeld u.a.). Ihre eigenen Betriebe führten die daheimgebliebenen
Familienmitglieder weiter. Die Abwanderung in die Industrie und der ständig
steigende Arbeiterbedarf führten zur Heranziehung auch ausländischer Arbeiter
in großer Zahl (Rußland, Polen, Mähren, Galizien, Italien). Ein chronischer
Mangel an Arbeitskräften herrschte seit jeher in Ostdeutschland, so daß ausländische
Saisonarbeiter in Ostpreußen schon immer von Bedeutung waren.
Die
vier Hauptgetreidearten (Roggen, Hafer, Weizen, Sommergerste) waren in allen
Staaten und Landesteilen vertreten. Beim Kartoffelanbau war der Osten (Ost- u.
Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien) das Hauptproduktionsgebiet. Da in
diesen Regionen aber nur ca. 30% der dt. Bevölkerung lebte, war es auch das
Hauptüberschußgebiet und wurde so zur Bedarfsdeckung anderer Regionen
herangezogen. Die Gespinstpflanzen erlagen der russischen Konkurrenz sowie der
Baumwolle und wurden auch von rentableren Kulturen verdrängt. Mit dem Aufkommen
von Petroleum, Mineralölen, Leuchtgas und der Elektrizität sowie dem Anstieg
der Einfuhr subtropischer/tropischer Ölfrüchte sank der Bedarf an
einheimischen Ölfrüchten, so daß deren Anbau stark rückläufig war.
Durch
die Unterversorgung mit pflanzlichen Ölen und Fetten erlangte die Versorgung
mit tierischen Fetten eine immer größere Bedeutung, so daß sich der
Schweinebestand seit 1873 beträchtlich erhöhte. Schon um die Jahrhundertwende
gab es zahlreiche Schweinemastbetriebe als Gewerbebetriebe (d.h. ohne eigene
Futterbasis) bei Hafenstädten bzw. schiffbaren Flußläufen (Fütterung mit
billiger Auslandsgerste u. Fischmehl). Die Veränderung der
Bodennutzungsstruktur in der 2. Hälfte d. 19.Jhd. war Grundlage für die
Bildung größerer Milchviehbestände. Der Pferdebestand verringerte sich.
Aufgrund der stark expandierenden Überseeschafzucht (Australien, Argentinien,
Kapkolonie von Südafrika) mit ihrem geringen Kapitaleinsatz hat sich auch die
Schafzucht seit Mitte des 19.Jhd. ständig verringert. Hinzu kam die rasante
Entwicklung des internationalen Transportwesens (Dampfschiffahrt, Eisenbahn)
sowie das Aufkommen der ersten synthetischen Fasern um 1900 und die stärkere
Bedeutung der Baumwolle.
Beim
Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft reduzierte sich der Einsatz
tierischer und menschlicher Kraft allmählich durch Technisierung und
Mechanisierung. Mähen und Dreschen des Korns waren die ersten Aktivitäten, die
in größerem Stil mechanisiert wurden. 1910 erschien der erste dt.
Zugschlepper. Bis dahin spielten Kühe (in Realerbteilungsgebieten) sowie Ochsen
(in Intensivbetrieben mit Zuckerrübenanbau) als Zugtiere eine große Rolle.
Anstöße zur Weiterentwicklung von Maschinen und Geräten kamen auch durch den
Einsatz von Mineraldünger und dem damit verbundenen tieferen Pflügen als es
bisher der Fall war. Der Kauf zahlreicher Maschinen in Ostpreußen 1911-1913 führte
zur Intensivierung der ostpreußischen LW (Verbilligung der Arbeit, Ausgleich
des sich verschärfenden Arbeitskräftemangels).
Bis
zum 1. Weltkrieg spielte organischer Dünger (Stallmist, Fäkalien,
Pflanzenreste, Gründünger) eine große Rolle. Durch den Einsatz von Mineraldünger
(entdeckt durch Justus Liebig) erzielte man höhere Erträge und schaffte damit,
als auch mit der Einführung von Hackfrüchten, eine bessere Futtergrundlage.
Das 1913/14 bestehende Nährstoffverhältnis erfuhr durch die zunehmende Düngermenge
eine beträchtliche Verengung. Um die Jahrhundertwende hielt in Deutschland der
Pflanzenschutzgedanke Einzug in die Landwirtschaft.
Diese
Zeit war gekennzeichnet durch Versorgungsprobleme der Bevölkerung und einer
Verknappung an Betriebsmitteln, Düngemitteln sowie Arbeitskräften. Dies führte
zu einschneidenden staatlichen Maßnahmen, welche sich in verschiedenen Gesetzen
und Verordnungen äußerten. Die Ödlandkultivierung rückte ins Blickfeld, und
es wurden mehrere Kriegsverordnungen zur Ausdehnung der Anbaufläche und zur
Ertragssteigerung erlassen (z.B. November 1914 – preußische Verordnung über
die Bildung von Genossenschaften zur Bodenverbesserung von Moor, Heide u.ä. Ländereien).
Ohne
Betriebsleiter war eine Bewirtschaftung der Betriebe nicht möglich. Deshalb
wurden bereits eingezogene Gutsbesitzer und landwirtschaftlichen Beamte aus dem
Heer wieder nach Hause geschickt. Zeitweilig stellte man ganze Truppen für den
Ernteeinsatz zur Verfügung. Weiterhin spielte die Jugendhilfe eine große
Rolle. Was zunächst als freiwillige Aktivitäten begann, endete in der
gesetzlich festgelegten Hilfsdienstpflicht. Den Arbeitskräftemangel versuchte
man auch mit russischen Kriegsgefangenen auszugleichen. In den klein- und
mittelbäuerlichen Betrieben erhielten die Altenteiler, Frauen und Kinder die
Produktion aufrecht. Aber hier kam es aufgrund mangelnder Kenntnis im Umgang mit
der einzusetzenden Technik häufig zu Ausfällen und erhöhtem Verschleiß
derselben, was sehr schwer oder gar nicht zu beheben war.
Aufgrund
des Arbeitskräftemangels dehnte sich das Brachland aus, und die bestellte
Ackerfläche ging zurück; z.T. wurden Ackerflächen in Dauergrünland
umgewandelt. Außerdem kam es zur Umstellung der inländischen Bodenproduktion:
ertragsarme Kulturen (Getreide) wurden durch ertragsreiche Kulturen (Kartoffeln)
ersetzt. Der Rückgang von Getreide- und Zuckerrübenflächen ermöglichte die
Expansion anderer Pflanzen (Klee, Luzerne, Lupine, Futterhülsenfrüchte, Gründüngungshülsenfrüchte
und Speiseerbsen). Der Ölsaatenanbau wuchs durch fördernde behördliche Maßnahmen
an, und die Gespinstpflanzen erlangten eine besondere Bedeutung wegen eines erhöhten
Bedarfs an Textilstoffen jeglicher Art. Das hatte die Gründung zweier
Kriegsgesellschaften zur Folge: die Kriegsflachsbaugesellschaft mbH und die
Hanfbaugesellschaft mbH.
Der
Rinderbestand verringerte sich relativ gering, aber der Milchertrag und das
Schlachtgewicht nahmen aufgrund ungenügender Fütterung ab. Einen dramatischen
Rückgang erlebte die Schweinehaltung. Denn Kartoffeln und Getreide wurden zur
Versorgung der Bevölkerung benötigt, was 1915 zur behördlich angeordneten
Schweineschlachtung führte.
Der
Rückgang von Arbeitskräften machte den verstärkten Einsatz von Maschinen und
Geräten erforderlich. Der Rückgang des Viehbestandes hatte eine Verminderung
der Stallmisterzeugung zur Folge, die auch nicht durch vermehrten Einsatz
mineralischen Düngers ausgeglichen werden konnte. Die Kartoffelkrautfäule
verursachte den Zusammenbruch der Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln,
was sich im bekannten Steckrübenwinter äußerte. Der Kartoffelkäfer trat
immer wieder in großen Schwärmen auf und mußte noch mühsam von Hand
abgesammelt werden. So wurde eine Weiterentwicklung der Pflanzenschutzes
notwendig.
Die
Gebietsabtretungen nach dem Versailler Vertrag umfaßten ca. 13% der Fläche von
1913; davon 14,3% landwirtschaftlichen. Nutzfläche – darunter 15,5%
Ackerland. Mit Posen und Westpreußen verlor man große Ackerflächen, mit
Nordschleswig ein wichtiges Rindviehzuchtgebiet und mit Elsaß -Lothringen gutes
Ackerland sowie ein wichtiges Kalilager. Die Einwohnerzahl reduzierte sich
ebenfalls drastisch (um 9,7%). Somit bestand Anfang der 20er Jahre ein
wesentlich kleinerer Produktions-, Wirtschafts- u. Lebensraum im Vergleich zu
1913.
Diese
Epoche läßt sich in drei Abschnitte gliedern:
Übergangswirtschaft
1918-23:
Bekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschftl.
Grundstücken;
Verordnung zur Neuregelung der ländlichen
Arbeitsverhältnisse, -zeit, -bedingungen, Entlohnung;
Reichssiedlungsgesetz, Pachtschutzordnung, Gesetz über
die Bildung von Bodenverbesserungsgesellschaften;
Erlaß des Reichspräsidenten betreffs der
Einrichtung eines Reichsministeriums für Ernährung und LW Damit begann der Übergang
von reiner Ernährungspolitik zu aktiver Agrarpolitik
Wiedereingliederung
in die Weltwirtschaft – Beginn der Agrarschutzpolitik 1924-29
Gesetze (u.a. über die Gewährung von Darlehen und
Krediten);
schrittweise Annäherung an das Zollschutzsystem der
Vorkriegszeit;
wichtige Veränderungen in institutioneller Hinsicht
Ausgleich zwischen den Interessen der Produzenten, Händler,
Verarbeiter, Konsumenten;
partieller Agrarschutz unter Aufhebung der Bindungen
an Weltmarktpreise (stark angestiegene Zölle als wesentlicher Bestandteil);
Gründung des Reichsverbandes der dt. landwirtschaftlichen Genossenschaften - Raiffeisen e.V. – Damit wurde die jahrzehntelange Zersplitterung im dt. Landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen und der Richtungsstreit über Dezentralisation oder Zentralisation beseitigt.
Einen
besonderen Stellenwert hatte die Osthilfe ®
Osthilfegesetz von 1931.
Im Osten (Ostpreußen, Pommern, Brandenburg) waren Großbetriebe mit Getreide- bzw. Hackfruchtanbau vorherrschend.
Die
Pacht spielte auch nach dem Krieg weiterhin eine große Rolle
(Reichspachtschutzordnung von 1920 zum Schutz gegen unangemessene
Pachtbedingungen). In der Besitz- u. Eigentumsstruktur kam es bis 1933 zu
beachtlichen Verschiebungen (rechtliche Grundlage durch das
Reichssiedlungsgesetz 1919; innere Kolonisation; Zwangsversteigerungen).
Die
Ackerfläche hat sich bis 1928 ständig erweitert. Einen wesentlichen Anteil
daran hatte die Ödlandkultivierung. Wichtigstes Ziel: eine vom Ausland möglichst
unabhängige Lebensmittelversorgung. Dafür war eine Abstimmung der Verbrauchs-
u. Erzeugungsmöglichkeiten notwendig. Das Getreide (Roggen, Hafer, Weizen,
Gerste) nahm stets den größten Anteil ein. Es folgten der Hackfruchtanbau
(Kartoffeln in der Fruchtfolge) und die Futterpflanzen (Klee, Kleegrasgemenge)
als die drittgrößte Nutzpflanzengruppe. Mit der Züchtung von Süßlupinen
bahnte sich eine Umstellung im Anbau an. Ein radikaler Rückgang der Brachfläche
zeigt die Entwicklung von extensiver zu intensiver Flächennutzung ebenso, wie
der Rückgang der Ackerweideflächen. Auch die Hülsenfrüchte gingen zurück,
und die Selbstversorgung machte die Ausdehnung von Raps, Rüben, Flachs und Hanf
erforderlich. Die steigende Obstnachfrage ließ auch hier die Anbaufläche ständig
zunehmen. Durch Neupflanzungen und Umpfropfungen erzielte man bessere Qualitäten
und neue Sorten.
Die
zwischenzeitliche Reduzierung der Rinderzahl durch die Gebietsabtretungen konnte
mehr als ausgeglichen werden. Auffallend war die starke Zunahme der
Milchviehhaltung, begünstigt durch relativ günstige Marktpreise
milchwirtschaftlichen Produkte. Züchtungsfortschritte und verbesserte Fütterung
(eiweißhaltiges Kraftfutter) führten zu einer Leistungssteigerung der Milchkühe;
das Milchkontrollwesen hatte ebenfalls einen großen Anteil daran. Bei der
Schweinehaltung kam es zu einer Standortverlagerung (Zunahme im Osten durch
Kartoffelverwertung, Abnahme im Nordwesten durch schwierigere
Futtermitteleinfuhr). Die Schafhaltung nahm weiterhin rapide ab (Überseekonkurrenz;
Meliorationsmaßnahmen ®
Wegfall von Weidegebieten). Eine zunehmende Bedeutung erlangte die Geflügelhaltung.
Trotz
der Ablieferung von 130.000 Maschinen nach dem Versailler Vertrag schritt die
Mechanisierung weiter voran. Die Abwanderung von Arbeitskräften in die
Industrie bei einem stark verminderten Potential traditioneller Saisonarbeitskräfte
sowie die Verteuerung der menschlichen Arbeitskraft in der LW (tendenzieller
Ausbau des Sozialstaates) machte eine zunehmende Mechanisierung auch notwendig.
Der Einsatz moderner Agrartechnik war aber nur bei zusammenhängenden Flächen
sinnvoll, so daß der Kleingrundbesitz benachteiligt war. So kam es zu ersten
Aktivitäten einer Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Nutzung von Maschinen.
Trotz verschiedener Neuerungen (Traktor bzw. Schlepper, Mähbinder aus den USA,
Buchtenhaltung in der Schweinezucht, Melkmaschine, Elektrozaun) konnte noch
nicht von einer durchgreifenden Veränderung in der LW gesprochen werden. Da der
ausgelaugte und verunkrautete Boden nach dem Krieg nur noch geringe Erträge
lieferte, spielte die Düngung eine große Rolle. Mit zunehmendem Kunstdüngereinsatz
begann eine Intensitätssteigerung in der LW und eine revolutionäre
Entwicklung, die wesentlich schneller verlief als im Bereich der Mechanisierung
und Technisierung.
Das
Dritte Reich war die Zeit der totalitären Agrarpolitik. Für die
Nationalsozialisten besaß der Bauernstand innerhalb des Staates eine zentrale
Funktion. Der dt. Bauer sollte der Repräsentant der dt. Lebenskraft und somit
der dt. Zukunft sein. Er sollte durch zahlreichen und gesunden Nachwuchs den
Bestand des dt. Volkes sichern, dem dt. Volk die Nahrungsfreiheit schaffen,
welche als wesentliche Freiheit angesehen wurde. Grundlage der neuen
Agrarpolitik waren das Reichsnährstandsgesetz und das Reichserbhofgesetz von
1933; letzteres stand im Mittelpunkt der Neuordnung des Bodenrechts. In der Präambel
des Reichserbhofgesetzes heißt es: „Die Reichsregierung will unter Sicherung
alter deutscher Erbsitte das Bauertum als Blutsquelle des deutschen Volkes
erhalten. Die Bauerhöfe sollen vor Überschuldung und Zersplitterung im Erbgang
geschützt werden, damit sie dauernd als Erbe der Sippe in der Hand freier
Bauern verbleiben.“ Als Erbhöfe galten land-, u. forstwirtschaftliche
Betriebe mit mindestens einer Ackernahrung (damals = 7,5 ha); Höchstmaß
sollten 125 ha sein. Die Erbhöfe mußten geschlossen vererbt werden
(Anerbenrecht), männliche Erben hatten den unbedingten Vorzug gegenüber
weiblichen Nachkommen. Es wurden zahlreiche Verbote (z.B. Besitzteilung,
Besitzveräußerung, finanzielle Belastung und Verpachtung) zur Erhaltung
agrarwirtschaftlicher und agrargesellschaftlicher Strukturen festgelegt. Das
Reichsnährstandsgesetz schuf die Voraussetzungen für eine einheitliche und
geschlossene Organisation der Landwirtschaft. Das Führerprinzip (Befehlsgewalt
nach unten – Verantwortung nach oben) beherrschte die gesamte Organisation vom
Reichsbauernführer bis zum Ortsbauernführer und von dort bis zum letzten
Bauernhof. Das wesentlichste Ziel war die Autarkiepolitik, die teilweise als
Vorbereitung einer Kriegsernährungswirtschaft zu verstehen ist. Die Bauern
sollten als „Soldaten in der Erzeugungsschlacht“ ihre Pflicht tun. Moore und
Ödland wurden urbar gemacht, Neuland an Küsten gewonnen, Weideland in
Ackerland umgebrochen, ertragreichere Früchte angebaut und die Verwendung von Düngemitteln
propagiert; alles zur Ertragssteigerung in der landwirtschaftlichen Produktion.
Dazu wurde 1934 eben die „Erzeugungsschlacht“ eingeleitet. Unter anderem
ging es auch um die Steigerung der tierischen Produktion auf wirtschaftseigener
Futterbasis (Erweiterung des Hackfruchtanbaus, Aufnahme des Anbaus von Öl- u.
Futterpflanzen). Die Importe von Nahrungs- u. Futtermitteln gingen drastisch zurück
unter dem Motto: „Nutze den Boden arbeitsintensiv und erzeuge, was dem
deutschen Volk fehlt.“ (Hauser in
Eckart, 1936). Alle Teilbereiche
des Produktionssektors wurden reglementiert: Saatgut, Technik, Pflanzenschutz,
Schädlings- u. Seuchenbekämpfung. Außerdem gab es finanzielle Anreize
(Steuer- u. Zinsvorteile, Kredite). Mit dem „Postulat der wirtschaftlichen und
militärischen Aufrüstung Deutschlands“ bei der Verkündung des
Vierjahresplans im Herbst 1936 wurde eine neue Phase in der
nationalsozialistischen Agrarpolitik eingeleitet. Die Erzeugungsschlacht bekam
eine wesentliche Ergänzung: zur maximalen Produktionssteigerung kam die
Forderung der höchstmöglichen Verwertung einschließlich der Neben- und
Abfallprodukte. So ergaben sich wichtige Aufgaben für die Ernährungswirtschaft
auf dem Gebiet der Qualitätsforschung. Während des 2.Weltkrieges kam es zu
einer öffentlichen Bewirtschaftung der wichtigen landwirtschaftlichen Produkte.
Die „Erzeugungsschlacht“ wurde zur „Kriegserzeugungsschlacht“. Im
Ergebnis gesehen war die Versorgung der Bevölkerung im 2.Weltkrieg besser als
im 1.Weltkrieg (organisierte Produktion, Rationalisierung und Verteilung der
Nahrungsmittel).
Am
Anfang stand die Forderung nach Grund und Boden seitens der Arbeiter und Bauern.
Aus diesem Grund rief am 11.06.1945 die KPD, unterstützt durch die sowjetische Besatzungsmacht, zur demokratischen Bodenreform auf dem Gebiet der ehemaligen DDR auf. Im Zuge dieser Reform wurden im Verlauf des Jahres 1945 sämtliche Großgrundbesitze mit einer Größe von über 100 Hektar und die Besitze der Kriegsverbrecher enteignet und unter Landarbeitern, Umsiedlern und Kleinbauern aufgeteilt. Ziel der Bodenreform war es, die sozial - ökonomische Struktur der Landwirtschaft zu verändern. Es sollten städtische Versorgungsunternehmen zur Produktion von Nahrungsgütern entstehen, vor allem jedoch wollte man die geistigen und kulturellen Rückstände in den Dörfern überwinden. Mit der Wiederzulassung von Genossenschaften wurde Ende 1945 eine weitere wichtige Grundlage zum Wiederaufbau der Landwirtschaft geschaffen. Dabei wurde das Genossenschaftsnetz im Jahre 1946 vollständig wiederhergestellt, wobei die Zahl der Mitglieder dabei den Vorkriegsstand überstieg. Im Unterschied zur BRD, wo Genossenschaften die ökonomische Selbständigkeit ihre Mitglieder fördert, wurden in der DDR Produktiongenossenschaften errichtet. Darunter verstand man eine Zusammenschlußform von Mitgliedern unter Integration privater Eigenwirtschaften mit der Vorgabe, den Plan zu erfüllen und sich dabei der jeweils höheren Institution zu unterstellen. Auf etwa 3% der Fläche des durch die Bodenreform entstandenen Bodenfonds entstanden etwa 500 VEG (Volkseigene Güter). Diese galten als Vorreiter für die Schaffung sozialistischer Produktionsverhältnisse. Die Agrarpolitik der SED verfolgte vorrangig zwei Ziele. Zum einen sollte die Produktion der Land-, und Nahrungsgüterwirtschaft ihre Effektivität kontinuierlich erhöhen, um so eine stetige Verbesserung der Versorgung mit Nahrungsgütern und Rohstoffen zu erreichen, anderseits wollte man schrittweise die Lebensbedingungen auf dem Land denen der Stadt anpassen. Die Mittel dazu sah man in der Schaffung industriemäßiger Produktionsmethoden, verbunden mit der Entstehung des volkswirtschaftlichen Agrar - Industrie Komplexes. Darunter verstand man die Vergesellschaftung der Produktion und den Aufbau von Kooperationsbeziehungen.
Der
bedeutendste Entwicklungsschritt war das Gesetz über die landwirtschaftlichen
Produktionsgenossenschaften aus dem Jahre 1959. Mit diesem Gesetz wollte die SED
eine absolute Vergesellschaftung der landwirtschaftlichen Produktion erreichen.
Dieses damals ehrgeizige Unterfangen wurde bis Ende 1963 vollständig umgesetzt.
Es entstanden 3 LPG - Typen, welche sich in der Intensität an eingebrachtem
landwirtschaftlichem Privateigentum in die Genossenschaft unterschieden. Der Typ
3, in welchem die Bauern sämtliches Vieh, Acker und Gebäude einbrachten sollte
sich bis 1989 komplett durchgesetzt haben. Dieses Gesetz bedeutete den endgültige
Übergang zum „Demokratischen Zentralismus„ welcher sich durch eine zentrale
Leitung und Planung der Landwirtschaft, mit Eigenverantwortung und unter eigener
Initiative und Aktivität der Bauern auszeichnete. Mit der Einrichtung der LPG
und zunehmender Intensivierung kam
es ab 1963 zu sogenannten kooperativen Verbänden. Deren Merkmal war die
Zusammenfügung und koordinierte Erfüllung von Funktionen und Teilfunktionen,
bei ökonomischer und rechtlicher Selbständigkeit der kooperierenden
Unternehmen. In der DDR geschah dies jedoch nicht auf freiwilliger Basis,
sondern wurde verordnet. Mit dem letzten LPG - Gesetz von 1982 wurden die
Kooperationsbeziehungen als ein wichtiger Wesenszug der Agrarpolitik
herausgestellt.
Seit
dem 8. Parteitag vom Juni 1971 wurde die Intensivierung dann zum
ausschlaggebenden Faktor für das Wirtschaftswachstum in der DDR. Die
materielltechnische Basis war 1971 geschaffen, zu industriemäßigen
Produktionsmethoden in der Landwirtschaft überzugehen. Für die Landwirtschaft
hieß das, die Bevölkerung noch besser und effektiver mit Nahrungsmitteln zu
versorgen und der Industrie die benötigten Rohstoffe zur Verfügung zu stellen.
So kamen 67,5% des Primäraufkommen an Rohstoffen in der DDR aus der
Landwirtschaft. Der Wirtschaftsbereich Landwirtschaft erwirtschaftete bis 1989
das zweithöchste Nettoprodukt aller Wirtschaftsbereiche der DDR. Es wurde außerdem
beschlossen, daß im Verlauf der weiteren Intensivierung die Faktoren
Chemisierung, Melioration, Bildung, Züchtung, Lagerung und Konservierung sowie
die Mechanisierung von primärer Bedeutung sein sollten. Den positiven Erfolgen
der Intensivierung, wie Ertragssteigerungen und der hohe Deckungsgrad an
Rohstoffen und Nahrungsmitteln standen jedoch auch negative Auswirkungen gegenüber.
Im der Folge der Zusammenlegungen von LPG- en (1960: 19313, 1988: 3855)
entstanden überdimensionale Ackerschläge durch Melioration von Niedermooren
und Umwandlung von Grünland in Ackerland. Hecken und Feldgehölze verschwanden,
was Umweltschäden wie Wind-, und Wassererosion sowie einen starken Artenrückgang
zur Folge hatte. Außerdem stieg die Gefahr von Schädlingsbefall auf solchen Äckern
enorm. In der Folge setzte man in der DDR Flugzeuge zu Schädlingsbekämpfung
ein, was auf Grund der schlechten Dosierbarkeit der Mittel eine starke
Eutrophierung der Landschaft und eine Überdüngung der Seen und Flüsse zur
Folge hatte.
Insgesamt ist zu bemerken, daß es während des gesamten Entwicklungszeitraums enorme soziale Veränderungen auf den Dörfern gab. Die Dörfer erhielten ein völlig neues Gesicht. Dabei muß jedoch zwischen den 3 Dorftypen A,B und C unterschieden werden. Die A- Dörfer waren am besten entwickelt, da in ihnen der LPG Typ 3 angesiedelt wurde, Wohnungsbau und Infrastruktur sich entwickelten und die Jugend von diese Dörfer angezogen wurde. Die B- und C- Dörfer erfuhren eine geringere Entwicklung, oftmals drohte hier eine Vergreisung. Insgesamt ist jedoch festzustellen, daß in allen Dörfern die Lebensqualitätstieg, der Handels-, und Dienstleistungstandard angehoben, soziale Unterschiede abgebaut und die Bildungsunterschiede überwunden wurden. Diese Entwicklungen erfolgten in einem für DDR-Verhältnisse hohem Schrittmaß.
Die Abbildung 13 gibt einen graphischen Überblick über dieses Thema.
Abb. 19: Wandlungen der landwirtschaftlichen Eigentums- und Betriebsstrukturen in der DDR (nach Düsterloh 1975); aus: G. Henkel 1995
Die
landwirtschaftliche Entwicklung nach 1989
Nachdem
sich die vorherigen Teile ausführlich mit der Entwicklung der Landwirtschaft
unter den jeweiligen politischen Einflüssen beschäftigt haben, soll dieser
Abschnitt die Verhältnisse der Gegenwart und die Einflüsse der Europäischen
Union als zentrales Problem der modernen Landwirtschaft aufzeigen. Weiterhin
soll in diesem Rahmen ein Modell für eine sinnvolle Nutzung der Landwirtschaft
für alle Beteiligten vorgestellt werden, insofern dieses in diesem Bereich
durchführbar ist.
In
Brandenburg werden, trotz der nährstoffarmen Bodenverhältnisse, heute immer
noch die unterschiedlichsten Feldfrüchte, angefangen von Weizen bis hin zu
Zuckerrüben, angebaut, wobei sie jedoch schon in großen Flächenbestandteilen
durch Ölfrüchte z.B. Öllein, Sonnenblumen und Raps ersetzt werden. Zu einem
weiteren Schwerpunkt der Landwirtschaft gehört in diesem Gebiet weiterhin der
Obst- und Gemüseanbau.
Im
Bereich der Tierproduktion erstreckt sich das Band von Milchvieh hin bis zu Geflügel
und Kaninchen, wobei hier keine besonderen Tendenzen festzustellen sind.
Mit
dem politischen Umbruch nach 1989 ergab sich auch für viele ehemalige DDR -
Betriebe, in der Landwirtschaft ein neues Bild. So standen sehr schnell neue Möglichkeiten
der Land- und Tiernutzung durch technische Neuerungen offen, die zusammen mit
der Möglichkeit, besseres Saat- und Futtergut zu verwenden, ein neues
Leistungsbild ergab. Dieses war zwar nicht förderlich für die ländlichen
Strukturen, das größere Problem ergab sich jedoch aus anderen Begebenheiten.
So fehlte den Betreiben die nötige Eigenkapitaldecke, um schnell Maßnahmen
ergreifen zu können, die ein rentables Wirtschaften möglich gemacht hätten,
und zum anderen drängte die Frage nach dem Alteigentum, die in ihrer Regelung
noch offen war. Zwar hatte man die Eigentumsfrage bezüglich der Neubauern
relativ schnell zu deren Gunsten geregelt, jedoch waren in dieser Regelung noch
nicht die Flächen berücksichtigt, die den Genossenschaften direkt gehörten,
womit sich eine investitionshemmende Rechtsunsicherheit ergab. Weiterhin ergab
sich aus der schon geregelten Eigentumsfrage das Problem, daß die
Produktionsgenossenschaften für die von ihnen genutzten Flächen die in der
Landwirtschaft üblichen langfristigen Pachtverträge abschließen mußten, was
in vielen Fällen dazu führte, daß die Eigenkapitaldecke noch weiter geschwächt
wurde und damit viele Betriebe noch weiter überschuldeten. Damit gingen und
werden auch in Zukunft einige Betriebe dieser ursprünglichen Größenordnung
zugrunde gehen, was unweigerlich zu einer weiteren Landflucht beitragen wird.
Betrachtet man diese Vorgänge jedoch aus der Distanz und unter Berücksichtigung
der politischen Maßnahmen, so wird deutlich, warum an dieser Stelle der Staat
nicht eingreift. Zwar gibt es ausreichend Maßnahmen durch das MELF in
Brandenburg, die dieser Tendenz entgegen wirken sollen, jedoch wird anhand der
Durchführung dieser Maßnahmen deutlich, daß sie nur zur Retusche dienen und
in der Hauptsache einem anderen Konzept folgen, nämlich der Agenda 2000. So heißt
es zum Beispiel in einer Broschüre zu Maßnahmen der Dorferneuerung zum Thema
Bedeutung der Landwirtschaft: “... Der
brandenburgische Weg der ländlichen Entwicklung besteht darin, daß zeitgemäße,
der spezifischen Bedingungen der Region angemessene landwirtschaftliche
Betriebsgrößen zu schaffen sind, die in Zukunft den ländlichen Raum prägen
werden. Dabei kommt der Rationalisierung eine zentrale Bedeutung zu.
Gleichzeitig werden standortgerechte Nutzungen die Betriebsorganisation
bestimmen. Neben der Landwirtschaft
wird aber auch jede andere vernünftige Form der Wirtschaft auf dem Lande gefördert.“
[MELF 1993].
Diese Aussage hört sich zwar in dieser Form gut an, da sie dokumentiert,
daß das MELF darum bemüht ist, die Landwirtschaft und den Lebensraum Dorf zu
unterstützen, was sich auch in einigen Maßnahmen widerspiegelt, jedoch zielt
sie in der Hauptsache auf die Agenda 2000 hin, was in dem Nachsatz : “ Neben
der Landwirtschaft wird auch jede andere vernünftige Form der Wirtschaft auf
dem Lande gefördert.“ deutlich wird. Er besagt zwar in erster Linie, daß man
auch andere Arbeitsplätze schaffen will, um die Landflucht zu verhindern,
jedoch läßt das Wort „vernünftig“ dabei den Rückschluß zu, daß hiermit
in erster Linie die weiterverarbeitende Industrie für landwirtschaftliche
Produkte gemeint ist, die die Versorgung der Region sicherstellen soll. Im
folgenden werden die wichtigsten Aussagen der Agenda 2000 ausgeführt:
„eine
Erweiterung der Europäischen Union um die mittel-, und osteuropäischen Länder
reibungslos ermöglichen.
die
Verhandlungen der kommenden Welthandels -Runde (WTO) erleichtern
die
Finanzierung der Europäischen Union auf sichere Beine stellen
und
die Agrarpolitik der EU den Marktbedingungen anpassen.“
Sicherlich
ist dieses keine wertfreie Darstellung der Agrarreformen, läßt aber dennoch
ein wesentliches Ziel der Politik durchscheinen, nämlich eine tragfähige
Landwirtschaft zu erhalten, die nicht abhängig von Zuschüssen ist und
absatzmarktorientiert produziert. Man will also eine Produktion, die sich am
Weltmarkt orientiert und für die regionalen Bedürfnisse produziert, anstatt für
die sogenannte Butterhalden zu produzieren. Betrachtet man unter diesen
Voraussetzungen die Situation in Brandenburg, so stellen sich die Maßnahmen des
MELF anders dar, als ursprünglich angenommen, und auch die schlechte Lage der
landwirtschaftlichen Großbetriebe ergibt im weiteren Sinne einen Zweck. Man
strebt nämlich Betriebe in einer Größenordnung von 200 - 500 Hektar an, die
ihren Absatz an den regionalen Markt anpassen und dadurch unabhängig von
staatlichen Subventionen werden, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall ist.
So gibt es zum Beispiel konkrete Maßnahmen, die die Selbstvermarktung und
andere Nutzungsformen, wie zum Beispiel nachwachsende Rohstoffe, fördern
sollen, welche die Landwirtschaft in Brandenburg wirtschaftlich tragbar machen
sollen. Der „Hof 2000“, wie er an dieser Stelle genannt werden soll, wird
sich entweder mit der rentablen Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
beschäftigt, die er selbst absetzen kann, oder der mittelständischen Industrie
zuarbeiten, die sich in Brandenburg im Schwerpunkt mit der Produktion von Ölerzeugnissen
von nachwachsenden Rohstoffen oder der Produktion von hochwertigen Textilien
beschäftigen wird. Da dieses aber nicht mit großen Betrieben durchführbar ist
wird sich die Lage der
Landwirtschaft vermutlich vorerst weiter verschlechtern und die Landflucht sich
weiter fortsetzen, bis die Landwirtschaft soweit heruntergefahren ist, das man
sie neu nach den oben erwähnten Schritten gliedern kann.